Südwest Audio
Konzert- und Bühnentechnik
Robert-Bunsen-Str. 6
79108 Freiburg
Fon: +49-(0)761-62370
Fax: +49-(0)761-5009250
Mail: info@südwest-audio.de
Zur Verwendung bei allen Vertragsverhältnissen zwischen SüDwest Audio und dessen Vertragspartnern (im nachfolgenden Mieter bzw. Käufer genannt).
1. Die Angebote von Südwest Audio sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss kommt erst durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. der Auftragsausführung zustande.
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
Südwest Audio Südwest Audio verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig und mangelfrei zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von Südwest Audio. Südwest Audio ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen betreut und bedient werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben, andernfalls die Kosten für die Reinigung/Wiederherstellung des einwandfreien und geordneten Zustandes zu tragen.
3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der gemieteten Gegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne das der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet den Mangel unverzüglich gegenüber Südwest Audio anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Leuchtmittel oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der geschuldete Mietzins/Kaufpreis sofort fällig.
2. Für den Fall einer nachträglichen Zahlung, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Das Zahlungsziel wird ausdrücklich in der Rechnung kalendermäßig bestimmt. Nach Ablauf des Zahlungszieles kommt der Mieter/Käufer ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug.
3. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache gem. §4 Ziffer 1 überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Südwest Audio nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Südwest Audio zum Austausch oder zu Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im übrigen sind ausgeschlossen.
1. Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln von Südwest Audio beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklich, schriftlich zugesicherten Eigenschaft.
2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal von Südwest Audio wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund- und höhe.
3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE, zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.
Für den Fall, dass der Mieter an einem bereits erteilten Auftrag Abstand nehmen will, gilt folgendes:
-bei Stornierung nach Auftragsbestätigung werden 10 % des Materialmietzinses fällig.
-bei Stornierung bis 30 Tagen vor Mietbeginn werden 35 % des Materialmietzinses fällig.
-bei Stornierung bis 14 Tagen vor Mietbeginn werden 50 % des Materialmietzinses fällig.
-bei Stornierung bis 8 Tagen vor Mietbeginn werden 80% des Materialmietzinses fällig.
Die Verlegung eines Termins gilt grundsätzlich als Storno.
Der Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Südwest Audio.
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten Freiburg im Breisgau.
Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen von Südwest Audio. Den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.